Meetingraum SUXXEED

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Allgemeines

Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen der SUXXEED Sales for your Success GmbH (nachstehend Auftragnehmer genannt) sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung maßgebend. Abweichende Bedingungen der Vertragspartner, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Auftragnehmer unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt. Gleiches gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Von Angestellten getroffenen mündlichen Vereinbarungen oder/und Zusicherungen wird der Auftraggeber nicht gebunden, soweit diese über die schriftlichen Vereinbarungen hinausgehen. 

1.3 Umfang und Ausführung des Auftrages

Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Anforderung alle für die Ausführungen des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. 

1.4 Preise

Die Preise verstehen sich stets als Nettopreise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug so zu erfolgen, daß dem Auftragnehmer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Bei Zahlungsverzug sind - unabhängig von der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden - Verzugszinsen zu zahlen. Von Kaufleuten werden zumindest Zinsen ab Fälligkeit gemäß §§ 352, 353 HGB erhoben. 

1.5 Aufrechnung und Zurückbezahlungsrecht

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nichtanerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 

1.6. Haftung

Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz und Ersatz von Nebenkosten sowie Haftung für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. 

1.7 Nutzungs-, Urheber- und Eigentumsrechte

Werden im Rahmen des Auftrages gefertigte Arbeiten voll bezahlt, so gehen mit Bezahlung die Urheber-, Eigentums- und Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
 

1.8 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. 

1.9 Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen in Verzug, oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 1.3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Seine Ansprüche bestimmen sich nach  Ziff. 1.10. Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz, der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen, sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 

1.10 Kündigung

Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, gelten für die Kündigung des Vertrages die nachfolgenden Bestimmungen:

  • Kündigt der Auftraggeber, so behält der Auftragnehmer Anspruch auf die volle vereinbarte oder übliche Vergütung abzgl. der nach § 649 Satz 2 BGB anzurechnenden Beträge. 
  • Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der auf vertragswidrigem Verhalten des Auftragnehmers beruht, so entfällt der Anspruch auf die Teilvergütung, soweit die bisherigen Leistungen für den Auftraggeber infolge der Kündigung kein Interesse haben. 
  • Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so gilt a) entsprechend. In allen übrigen Fällen der Kündigung des Auftragnehmers aus wichtigem Grund, hat der Auftragnehmer Anspruch auf seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt. 

1.11 Seminarabmeldung

Sollte der Auftraggeber gezwungen sein, die Seminaranmeldung zu stornieren, fallen folgende Bearbeitungsgebühren an: 

  • bis 4 Wochen vor Seminarbeginn: Keine. 
  • bis 14 Tage vor Seminarbeginn: 50% der Seminargebühr. 
  • weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn: 100% der Seminargebühr. 

Falls der Auftraggeber SUXXEED einen anderen Teilnehmer benennt, entfallen die Bearbeitungsgebühren für den Auftraggeber. 

1.12 Stornierung bzw. Verschiebung der vereinbarten Leistung

  • Storniert der Auftraggeber ein Training innerhalb von 10 Werktagen vor dem gemeinsam vereinbarten Termin, so sind 100% des vereinbarten Agenturhonorares fällig.
  • Storniert der Auftraggeber eine sonstige vereinbarte Leistungserbringung, so sind grundsätzlich 100% des vereinbarten Agenturhonorares fällig.
  • Eine Verschiebung durch den Auftraggeber bedarf in jedem Falle der Zustimmung des Auftragnehmers. 
  • Bei Unterbrechung eines Projektes für einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen ohne konkrete Datierung der Fortführung des Projektes sind 100% des vereinbarten Agenturhonorars für den gemeinsam vereinbarten Zeitraum des gesamten Projektes fällig.

1.13 Mehrarbeit

Werden im „Outsourcing“ für SUXXEED-Mitarbeiter Überstunden bzw. Mehrarbeit durch den Auftraggeber angeordnet, so sind diese Überstunden bzw. diese Mehrarbeit zzgl. der gesetzlichen Zuschläge vom Auftraggeber auf Basis der vereinbarten Preise zu vergüten und werden von SUXXEED gesondert in Rechnung gestellt. 

1.14 Nutzung von Firmennamen und Logo des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist damit mit einverstanden, dass SUXXEED den Firmennamen und das Logo für Folgendes nutzt: 

  • Social Media: LinkedIn, Xing, Facebook, Kununu, Instagram, Twitter, YouTube (not Sponsored-Posts) 
  • Social Media Profile: Jobbezeichnung der SUXXEED Mitarbeiter 
  • SUXXEED Webseite 
  • Business Cases: Präsentationen und Webseite (sofern es sich nicht um firmeninterne oder betriebsgeheime Informationen handelt) 
  • Stellenanzeigen 
  • Unternehmensbroschüre 
  • Unternehmenspräsentation 
  • Referenz-Nennung gemeinsam mit anderen Kunden (Logo Zusammenstellung) 

Ist der Auftraggeber damit nicht einverstanden kann er dies schriftlich widerrufen. 
Die Zustimmung ist begrenzt auf den Zeitraum der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit.

2. Kündigung

Ein Dauerauftrag mit Pauschalvergütung kann, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. 

2.1 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel, Scheck- und Urkundenprozesse, ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

2.2 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. 

 

Kontakt

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Niederlassung Köln

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Ettore-Bugatti-Straße 6-14 | 51149 Köln
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Stand: 17. November 2020